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Meine Nachbarschaft: Hohe Straße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung Marktplatz Bergen

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buchskulptur „Hohe Straße"

13.06.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4076 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 07.05.2023 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 215 benannte Buchskulptur an der Hohen Straße so lange stehen zu lassen, bis der Ortsbeirat 16 entschieden hat, was damit geschehen soll. Begründung: Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße, die vom Regionalpark Hohe Straße e. V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. Die mannshohe Skulptur verbindet zwei Symbole, zum einen das einst für das Landschaftsprojekt Grüngürtel erdachte Grüngürtel-Tier und zum anderen symbolisiert die Buchskulptur die Bergen-Enkheimer Stadtschreibertradition. Dazu kommt, dass das Grüngürtel-Tier aus der Feder von Robert Gernhardt stammt, der im Jahr 1991/92 selbst Stadtschreiber von Bergen war. Die Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims, nämlich des seit 1974 vergebenen Stadtschreiberpreises, einem der bedeutendsten Literaturpreise im deutschsprachigen Raum. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre denkbar ungünstig, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Skulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1962 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buchskulptur „Hohe Straße“

06.12.2022 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 entstanden aus Vorlage: OF 143/16 vom 11.11.2022 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, die an der Hohen Straße aufgestellte Buchskulptur wieder in den ursprünglichen , sauberen Zustand versetzen zu lassen. Begründung: Die Buchskulptur ist verwittert, der Text darauf kaum noch zu lesen. In diesem Zustand sollte das Symbol der Stadtschreiberei nicht verbleiben. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Sonstiger Antrag vom 07.03.2023, OS 41/16 Antrag vom 07.05.2023, OF 184/16 Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4076 Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 691 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf der Hohen Straße verhindern

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 142/16 vom 11.11.2022 Betreff: Parken auf der Hohen Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken am Übergang der Hohen Straße zur B 521 mittels einer markierten Sperrfläche zu unterbinden. Foto: privat Begründung: Die Durchfahrt zwischen Hohe Straße und B 521 dient dem landwirtschaftlichen Verkehr und als Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge. Gerade bei gutem Wetter wird die Durchfahrt aber häufig komplett von Spaziergängern und Autos von Radfahrenden, die dort ihre Tour beginnen möchten, zugeparkt. Eine Kennzeichnung als Sperrfläche macht deutlicher, dass an dieser Stelle nicht geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 811 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überquerung der B 521 besser sichern

11.10.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 24.09.2022 Betreff: Überquerung der B 521 besser sichern Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf den Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden zur B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B 521 ist jedoch - besonders in nördliche Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B 521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z. B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1173 entstanden aus Vorlage: OF 68/16 vom 07.11.2021 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges einen Gehweg zu erstellen, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren, um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innenkurve der Erlenseer Straße schon vor Jahren ein Geländer aufgestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Straße ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 708 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten

04.01.2021 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park-and-ride-Parkplatz Bergen-Ost

27.11.2018 · Aktualisiert: 04.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 210/16 vom 05.10.2018 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Bergen-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, die Errichtung eines Park-and-ride-Parkplatzes in Bergen-Ost im Bereich der Kreuzung B 521 (Nordumgehung) und Erlenseer Straße zu prüfen. Begründung: Mit dem zu erwartenden Fahrverbot für Diesel-Pkw werden viele Pendler aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Wetteraukreis ihre Fahrzeuge im Stadtteil Bergen-Enkheim parken müssen, um dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren, da ihnen die Fahrt in die Innenstadt Frankfurt verwehrt ist. Der mögliche Parkplatz wird von der Buslinie 42 (Bergen Ost - U-Bahn-Station "Enkheim") tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation auf der Nordumgehung

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsampel Berger Schützenhaus/Hohe Straße

05.06.2018 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 187/16 vom 24.04.2018 Betreff: Bedarfsampel Berger Schützenhaus/Hohe Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Berger Schützenhaus in Höhe der Querung Hohe Straße eine Bedarfsampel einzurichten. Begründung: Der Straßenbereich Hohe Straße ist als Panoramaradweg ausgewiesen. Das Überqueren der Straße Berger Schützenhaus ist für Fußgänger mit Kindern und Radfahrer nur schwer möglich, da auf der Straße zu schnell gefahren wird. Im Sommer wird durch hohe Gräser und Laub an den Bäumen die Sicht noch zusätzlich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1807 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 17 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

23.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 156/16 vom 05.01.2018 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen. Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen "Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

15.08.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366

OF (Antrag Ortsbeirat)

Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost

02.05.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 107/16 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die Errichtung eines Park und Ride Parkplatzes in Bergen Ost im Bereich der Kreuzung B 521 (Nordumgehung) und Erleenseer Straße zu prüfen. Begründung: Viele Pendler aus dem Main Kinzig - und dem Wetteraukreis parken ihre Fahrzeuge im Stadtteil Bergen Enkheim um dann mit öffentlichem Verkehrsmittel in die Innenstadt zu fahren. Außerdem Parkhaus in der Kruppstraße gibt es im Stadtteil keine größere Parkmöglichkeit. Der mögliche Parkplatz wird von der Buslinie 42 (Bergen Ost - U-Bahnstation Enkheim tangiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 107/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Absolutes Halteverbot unter der Tordurchfahrt „An der Ruhbank“ auf beiden Seiten

18.04.2017 · Aktualisiert: 09.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 105/16 Betreff: Absolutes Halteverbot unter der Tordurchfahrt "An der Ruhbank" auf beiden Seiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten für die Zufahrt von der Straße "Am Hollgraben" über die Straße "An der Ruhbank" zur Straße "Am Pohlsberg" unter dem Torbogen "An der Ruhbank" ein absolutes Halteverbot auszuzeichnen, damit die Feuerwehr im Ernstfall auch die ansonsten durch Gehwege nur eingeschränkt erreichbaren Grundstücke "Am Pohlsberg" und im Dörner schnellstmöglich erreichen kann. Begründung: Wie Anwohner berichten konnte die Feuerwehr bei einem verheerenden Hausbrand im vorigen Jahr in der Straße "Am Pohlsberg" die Brandstelle nur unter Schwierigkeiten erreichen, weil die Zufahrt für die Feuerwehrfahrzeuge erst freigeräumt werden musste. Nach wie vor gibt es dort kein Halteverbot und es stehen dort oft beidseitig geparkte Fahrzeuge, die die Zufahrt behindern. Dies sollte unbedingt abgestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 07.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 105/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen WBE (= Annahme), bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim

29.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 984 entstanden aus Vorlage: OF 84/16 vom 24.11.2016 Betreff: Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, an den Bushaltestellen der Linie 43 in Richtung Bergen Ost: "Vilbeler Landsraße", "Marktstraße", "Karl-Wessendorft-Straße"; der Linie 42 Richtung Bergen: "Heinrich-Bingemer-Weg", "Am Bächelchen", "Nordring/Landgraben", "Nordring/Haingasse"; der Linie 42 Richtung Enkheim: "Hohe Straße", "Erlenseer Straße", "Heinrich-Bingemer-Weg", "Riedbad", "Riedschule"; und der Linie 551 Richtung Bad Vilbel: "Triebstraße", jeweils eine Wartehalle für die Fahrgäste zu errichten. Begründung: Um die Fahrgäste vor Schnee, Regen und Wind zu schützen, wird um Aufstellung jeweils einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 547 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausbau eines Fahrradschnellwegs von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel

01.11.2016 · Aktualisiert: 14.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 79 entstanden aus Vorlage: OF 78/16 vom 01.11.2016 Betreff: Ausbau eines Fahrradschnellwegs von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit der Stadt Bad Vilbel den Ausbau eines Fahrradschnellwegs von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel zu planen, zu finanzieren und auszuführen. In diesem Zusammenhang ist auch die Querung der B 521 mit einer radfahrgerechten Verkehrsinsel mit einzubeziehen. Begründung: Neun von zehn Deutschen besitzen - rein statistisch betrachtet - ein Fahrrad. Es sollte für die vielen Fahrradfahrer aus Bergen-Enkheim möglich sein, von Bergen-Enkheim aus die Nachbarstadt Bad Vilbel gut und möglichst gefahrlos zu erreichen, da sie gern für Einkäufe, den Besuch kultureller Veranstaltungen und für Arztbesuche aufgesucht wird. Die Voraussetzungen sind aber derzeit leider nicht gegeben. Wie aus der Anlage ersichtlich, zeigt Michelin für Radfahrer nur die Fahrt über Autostraßen - ohne Radwege - auf. Google Maps weist zwar drei weitere Alternativen auf. Zwei davon (in der Karte links und rechts) sind nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen und sind unbefestigt. Sie befinden sich sowohl außerhalb als auch innerhalb des Waldes in einem sehr schlechten Zustand. Da außerdem ein starkes Gefälle zu überwinden ist, besteht eine hohe Unfallgefahr. Die Strecke in der Mitte der Karte bezeichnet die, welche in der Verlängerung der Erlenseer Straße beginnt. Wie die dort aufgestellten und in der Anlage abgebildeten Verkehrszeichen für Radfahrer zu verstehen sind, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls ist anders als bei vielen Wegen die Freigabe für Radfahrer nicht ausdrücklich vorgesehen. Diese mittlere Strecke befindet sich in einem relativ passablen Zustand und dürfte sich für einen Ausbau eignen, zumal sie die kürzeste Entfernung darstellt und damit die Kosten relativ gering sein werden. Der Koalitionsvertrag 2016 enthält für das Kapitel "Radverkehr" folgende Aussagen: "Den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr wollen wir in den kommenden Jahren weiter deutlich steigern. Wir werden die Radverkehrsinfrastruktur weiter ausbauen und uns dabei an der Zielsetzung orientieren, den Radverkehr sicher und konfliktfrei zu führen. ...Das Fahrradwegenetz soll weiter ausgebaut werden. Die Verbindungen zwischen den Stadtteilen werden wir stärken und die Beschilderung weiter verbessern. ... Die konkreten Maßnahmen sind im Benehmen mit den Ortsbeiräten zu realisieren. Wir befürworten den Bau von Radschnellwegen ins Umland." Vor diesem Hintergrund sollte eine dem Koalitionsvertrag entsprechende (erste) Maßnahme des Magistrats für Bergen-Enkheim möglich sein. Anlage 1 (ca. 377 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 78 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 79 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 79 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OA 79 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 867, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg Hohe Straße hier: Fehlende Ausschilderung

14.06.2016 · Aktualisiert: 05.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 21/16 Betreff: Radweg Hohe Straße hier: Fehlende Ausschilderung Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Geeignete Hinweisschilder auf den Radweg Hohe Straße in Bergen evtl. an der Kreuzung Marktstraße / Gräßigter Weg anzubringen. Immer öfters werden Anwohner von ortsfremdem Radfahren nach dem Radweg Hohe Straße gefragt. Zum Teil fahren diese auch in Ihrer Unkenntnis dann über die Marktstraße Richtung Bischofsheim. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 21/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg

16.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 342/16 Betreff: Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten 1. Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen. 2. Ein Grundstück an der Ecke Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland. 3. Im Zwickel Richtung der Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen "Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das Ordnungsamt und weitere für den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den 15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt. Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Die Punkte 1. und 3. werden durch die Antragstellerin zurückgezogen. Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Punktes 2. der Vorlage OF 342/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ergänzung der fehlenden Schilder mit Straßenbezeichnungen im ehemaligen Baugebiet .Hinter den Obergärten.

09.04.2015 · Aktualisiert: 22.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2015, OF 309/16 Betreff: Ergänzung der fehlenden Schilder mit Straßenbezeichnungen im ehemaligen Baugebiet "Hinter den Obergärten" Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, die fehlenden Straßenschilder anzubringen, um angesichts der ohnehin komplizierten und keineswegs durchgehend logischen Straßenführungen im genannten Gebiet für die größtmögliche Transparenz zu sorgen: Fußweg " Im Triborn" auf "Am Pohlsberg": Kein Hinweis auf die Straße "Am Pohlsberg" Ausfahrt von "Im Dinkelacker" auf "Gräsigter Weg": Kein Hinweis auf "Gräsigter Weg" Ausfahrt von "Gräsigter Weg" auf "Hohe Straße": Rg. Große Hausnummern fehlt der Hinweis auf "Hohe Straße" und auch auf die unmittelbar anschließende Straße "Am Hollgraben" Ausfahrt "Gräsigter Weg" auf "Marktstraße": Kein Hinweis auf "Marktstraße" Durchgang "Hinter den Obergärten" auf "Erlenseer Str.": Kein Hinweis auf "Erlenseer Str." Ausfahrt "Im Dörner" auf "Karl-Wessendorft-Str.": Kein Hinweis auf "Karl-Wessendorft-Str." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 309/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feierlichkeiten rund um die Friedberger Warte am 28.06.2015 mit Ortsbeiratsgeldern bezuschussen

10.03.2015 · Aktualisiert: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2015, OF 776/10 Betreff: Feierlichkeiten rund um die Friedberger Warte am 28.06.2015 mit Ortsbeiratsgeldern bezuschussen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Am Sonntag, den 28.06.2015 ist im Rahmen der 200-Jahrfeier des Apfelweinlokals in der Friedberger ein großes Bühnen- und Aktionsprogramm vorgesehen. An diesem werden sich unter anderem der Internationale Bund, das IB-Hotel, der Vereinsring Preungesheim-Eckenheim und der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club beteiligen. Dabei soll neben kulturellen Aspekten auch für das Rad- und Fußwegenetz ab der Friedberger Warte (zu den ökologischen und touristischen Naherholungszielen wie zum Beispiel dem Grüngürtel und der Hohe Straße sowie der Bonifatiusroute) geworben werden. Die Maßnahme ist mit € 750,-- - aus dem Ortsbeiratsbudget zu bezuschussen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 307 2015 Die Vorlage OF 776/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Fuß- und Radwegeverbindungen vom südlichen Bonames (einschließlich Nordpark und Alter Flugplatz) bis Preungesheim sowie mit der historischen Hohen Straße vernetzen

09.09.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 649/10 vom 25.08.2014 Betreff: Fuß- und Radwegeverbindungen vom südlichen Bonames (einschließlich Nordpark und Alter Flugplatz) bis Preungesheim sowie mit der historischen Hohen Straße vernetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Frankfurter GrünGürtel und die Hohe Straße mit ihrer historischen Wege- und Handelsverbindung sollen nach Möglichkeit noch mehr für Naherholung und Tourismus genutzt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen (insbesondere dem Regionalpark RheinMain Hohe Straße e. V., dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA sowie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V.) zu prüfen und berichten, wie das Gebiet für Besucher besser erschlossen werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, in welchen Abschnitten bestehende und künftige Fuß- und Radwegeverbindungen von Bonames und der Bonifatiusroute über das Niddatal, den GrünGürtel, Berkersheim, den Frankfurter Berg, Eckenheim und Preungesheim zur historischen Hohen Straße geführt und ausgeschildert werden können. Ebenso soll eine Verbindung zwischen der Hohen Straße und dem Lohrberg sowie der Friedberger Warte geschaffen werden. Begründung: Die Hohe Straße soll auf der alten Römerstraße von Mainz über Frankfurt am Main, den Diebesgrund/Marbachweg sowie den Lohrberg, Bergen, Fulda, Eisenach bis nach Leipzig geführt haben. Dieser seit der jüngeren Steinzeit beschrittene Höhenweg war seit jeher eine bedeutende Handelsstraße, welche noch stärker in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gerückt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 545 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5133, 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.10.2014 Aktenzeichen: 79 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umweltfreundliche Pflege des Entrees an der Hohen Straße in Bergen

25.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 260/16 Betreff: Umweltfreundliche Pflege des Entrees an der Hohen Straße in Bergen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Gelände am Entree der Hohen Straße in Bergen bei Pflegemaßnahmen nicht mehr mit chemischen Unkrautvernichtern zu "pflegen", sondern die Unkräuter zu jäten und zu entfernen. Begründung: Wie den beigefügten Bildern zu entnehmen ist, wurde um die Liegestühle und die Informations-Tafel herum, sowie auf allen Verbindungswegen ein chemischer Unkrautvernichter eingesetzt und die toten, dürren Pflanzen stehengelassen. Als Eintritt in ein Landschaftsschutzgebiet ist eine solche Liegewiese ein giftiger Hohn des Umweltgedankens. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 260/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim

18.03.2014 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 237/16 vom 18.03.2014 Betreff: Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Attraktivitätssteigerung sowohl des GrünGürtels als auch zur Förderung des Naherholungsgebietes und der Fahrradbeziehungen an den folgenden Stellen der Nordumgehung Bergen-Enkheim Querungshilfen in ausreichender Breite (mindestens drei Meter) einzubauen - siehe beigefügte Bilder: 1. beim Übergang der Straße Am Landgraben zum Kleinmüllplatz 2. beim Übergang zur Hohen Straße 3. beim Übergang des Feldweges in der Verlängerung der Haingasse (Erzweg) Da der Querschnitt der Straße nicht ausreicht, ist dieser an den betreffenden Stellen zu verbreitern. Die Querungshilfen sind so einzurichten, dass der landwirtschaftliche Verkeh r nicht behindert wird. Die gesamte Maßnahme hat in Absprache mit dem Ortsbeirat zu erfolgen. Begründung: Die drei genannten Übergänge erfreuen sich bei den Erholungssuchenden ständig steigender Beliebtheit. Obwohl auf dem gesamten Straßenabschnitt Tempo 60 km/h verfügt ist, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch waren in den letzten Jahren dort drei Todesopfer zu beklagen. Alleine dies ist Grund genug, die geforderte Maßnahme rasch umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1002 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4497, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße im Osten Frankfurts

27.08.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2385 entstanden aus Vorlage: OF 188/16 vom 12.08.2013 Betreff: Ausschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße im Osten Frankfurts Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlende Ausschilderung des Radwanderwegs zwischen Mainufer und der Hohen Straße zu ergänzen. Begründung: Die bisherige Nutzung setzt den Besitz einer entsprechenden Landkarte voraus. Mit der Ausschilderung wird erreicht, dass die Fahrstrecke über den Berger Hang auch auf ausgeschilderten Wegen verläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1638 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung von Naturliegen beim Berger Nordhang (Berger Rücken) auf dem nördlichen Höhenweg

10.06.2013 · Aktualisiert: 01.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2013, OF 181/16 Betreff: Errichtung von Naturliegen beim Berger Nordhang (Berger Rücken) auf dem nördlichen Höhenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: aus dem Budget für Verschönerungsmaßnahmen die notwendigen Mittel bereitzustellen um auf dem Berger Rücken 1-2 Naturliegen (je nach Kostenpunkt) aufzustellen. Diese sollen auf dem nördlichen Höhenweg aufgestellt werden (siehe beigefügte Karte) und in Richtung Bad Vilbel/Wetterau zeigend zur Aufwertung des Berger Nordhangs beitragen. Die genaue Position der Naturliegen soll im Rahmen einer Ortsbegehung vom Ortsbeirat gemeinsam festgelegt werden. Begründung: Naturliegen (siehe beigefügtes Foto) sind ergonomisch geformte Liegen aus Holz und befinden sich oft in Gebieten mit herrlicher Natur und wunderschönen Ausblicken. Sie laden ein, auf besonders entspannte Weise die Landschaft zu genießen. Auf der Hohen Straße sind bereits an mehreren Standorten solche Liegen installiert worden, die im Sommer sehr stark genutzt werden und sehr gut ankommen. Der Berger Nordhang weist botanische Besonderheiten auf und ist ein beliebtes Ausflugsziel. Seine Obst- und Rasenflächen fallen sanft zur Wetterau und stark zum Vilbeler Wald ab. Dieser Weg wird von vielen Spaziergängern frequentiert. Allerdings gibt es wenige Orte zum Verweilen und die wunderbare Aussicht über die Wetterau zu genießen. Naturliegen würden den Berger Nordhang aufwerten und wären auch ein interessantes Ausflugsziel in Bergen-Enkheimer Umgebung. Foto Naturliegen Karte Bergen Rücken mit möglichen Standort der Naturliegen (rechteckiger Bereich) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 181/16 wird zur Beratung an die Arbeitsgruppe Finanzen des Ortsbeirates überstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße

14.05.2013 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2191 entstanden aus Vorlage: OF 178/16 vom 27.04.2013 Betreff: Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken mit Parkscheibenregelung in der Marktstraße auf den neu gepflasterten Parkstreifen zwischen Haingasse und Erlenseer Straße von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr einzurichten, damit Friedhofs- und Arztbesucher sowie Kunden der Gewerbetreibenden und Patienten der Praxis für Physiotherapie endlich auch eine Parkmöglichkeit erhalten. Begründung: Die oben genannten Parkstreifen sind täglich von Fahrzeugen mit den Kennzeichen VB, HU und MKK zugeparkt, deren Fahrzeughalter dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Frankfurt weiterfahren. Die Patienten und die Kunden der Gewerbetreibenden suchen sich andere Praxen und Geschäfte mit besseren Parkmöglichkeiten, wodurch die Marktstraße an Attraktivität verliert. Die älteren Friedhofsbesucher fahren schon heute bei einer Neueinpflanzung eines Grabes mit ihren Fahrzeugen teilweise auf den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1168 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring

12.06.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 123/16 Betreff: Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. die abknickende Vorfahrt der Erlenseer Straße aufzuheben und mittels des Straßenverkehrsschildes "Vorfahrt beachten" den von Osten kommenden Verkehr an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring/Frohngrundweg zu verlangsamen. Begründung: Zu 1. Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Zu 2. Die Ausfahrt aus dem Frohngrundweg nach Osten ist mitten in der abknickenden Vorfahrtsstraße sehr gefährlich, weil man praktisch bis in die Straßenmitte fahren muß, um sehen zu können, was von Osten kommt. Wenn die Vorfahrt beachtet werden muß, müssen von Osten kommende Fahrzeuge zwangsläufig an dieser Stelle langsamer werden, weil die Kreuzung schlecht einsehbar ist. Das würde auch Fußgänger mit schützen, die heute die Erlenseer Straße knapp hinter der Kurve überqueren, weil an der Ecke Nordring die Bushaltestelle und der Eingang zum Kinderspielplatz ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße

23.04.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 115/16 Betreff: Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. zu prüfen, ob ein Zebrastreifen etwas weiter nördlich, in räumlicher Nähe zur Bushaltestelle auf der Erlenseer Straße aufgebracht werden kann, um das jetzt übliche gefährliche Queren am Drängelgitter direkt nach der Kurve zu verhindern, weil dort auch der Eingang zum Spielplatz auf dem Berger-Marktplatz ist. Begründung: Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Nach der Verlegung der Bushaltestelle aus der Erlenseer Straße an den Nordring liegt der Zebrastreifen an der Erlenseerstraße jetzt ungünstig zur neuen Bushaltestelle, so dass viele Fußgänger schon vor dem Zebrastreifen die Straße queren und auch Fußgänger, die in den Nordring wollen, die Querung kurz nach dem an der südlichen Ecke Erlenseer Straße angebrachten "Drängelgitter" vorziehen. Diese Fußgänger und selbst der in Höhe der Straße "Am Berger Marktplatz" angebrachte Zebrastreifen sind für die von Osten - meist zu schnell- kommenden Fahrzeuge durch die Kurve sehr schlecht erkennbar. Da die Bushaltestelle jetzt doch von sehr vielen Kindern und älteren Menschen benutzt wird, sollte dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich beseitigt werden, bevor etwas passiert. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Informationstafeln an den Ortseingängen

29.03.2012 · Aktualisiert: 24.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 110/16 Betreff: Informationstafeln an den Ortseingängen Der Ortsbeirat stellt aus seinem Verschönerungs-Budget finanzielle Mittel für die Aufstellung von Hinweistafel für Veranstaltung zur Verfügung. Diese können von ortsansässigen Vereinen und Institutionen kostenlos für die Ankündigung Ihrer Veranstaltungen mittels Plakaten kostenlos genutzt werden. Die Kosten betragen pro Standort ca. 2.000,00 €. Der Ortsbeirat wird von den Eigentümern der in Frage kommenden Grundstücke die Genehmigung zur Aufstellung einholen. Begründung: In den meisten Gemeinden und Städten es Umlandes befinden sich an den Ortseingängen meist schön gestaltete Hinweistafeln mit Plakatierungsflächen für Feste und Veranstaltungen. Auch sind diese oft mit einem Willkommensgruß überschrieben. Mit solchen Hinweistafeln für Bergen-Enkheim sollen auch Autofahrer, die an unserem Stadtteil vorbei fahren über kulturelle Veranstaltungen in Bergen-Enkheim informiert werden und zum Besuch angeregt werden. .Als mögliche Standorte wären z.B. der Kreuzungsbereich B 521/L3209/ Erlenseer Straße, der Einmündungsbereich B 521/Vilbeler Landstraße, die Borsigallee in Höhe Endstation der U-Bahnen oder die Vilbeler Landstraße vor der Auotbahnbrücke. Die Standorte vor Ampelanlagen eignen sich besonders, weil die Autofahrer zum Anhalten gezwungen sind und die nötige Zeit haben die Hinweise zu lesen ohne dadurch beim Fahren abgelenkt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 110/16 wird durch die Annahme der Vorlage OM 1211 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schilder .Einfahrt verboten. für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: .Anlieger frei., parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 88/16 Betreff: Schilder "Einfahrt verboten" für Lkw über 7,5 t an der Erlenseer Straße in Richtung Bergen, mit Zusatz: "Anlieger frei", parallel zu den in Seckbach vorhandenen Schildern Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung wie oben vorgeschlagen, anzubringen, um unnötigen Schwerlastverkehr aus der Marktstraße und den engen Verbindungsstraßen in Richtung Enkheim weiter als bisher zu vermeiden. Begründung: Mit der Umfahrung über die B521 und die Vilbeler Landstraße steht eine Wegeverbindung zur Verfügung, die sicherstellt, dass nicht die kleinen und engen Gassen im Innenbereich Bergen-Enkheims befahren werden, die die verbotswidrig häufig eingesetzten PKW-Navigationssysteme den LKW-Fahrern als geeignete Wegeverbindung vorgaukeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch

03.11.2011 · Aktualisiert: 08.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Vorgang: OIB 181/10 Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Straße von Santiago de Compostela über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Kiew zeigen. 2005 wurde diese Straße als "Kulturstraße des Europarates" mit der Bezeichnung Via Regia ausgezeichnet. Andere Bezeichnungen dieser Straße: Hohe Straße, strata regia, Königsstraße, Grande Route Impériale, via touronensis, Camino Real, Na kupieckim Szlaku, des Reiches Straße, Antsanvia und in Frankfurt Diebsgrundweg. Die Via Regia stand im Mittelalter unter königlichem Schutz. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: Via Regia - Kulturstraße des Europarats Hier verlief die älteste und längste Landverwindung zwischen West- und Osteuropa, die Via Regia auch Hohe Strasse genannt. Durch Frankfurt führte sie über die Ginnheimer Höhe, den Diebsgrundweg, den Marbachweg über den Lohrberg bis Bergen. Bereits in der Steinzeit gab es hier Wanderbewegungen. Als königliche Strasse - strata regia - wurde sie 1252 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Händler nutzten die Geleitstrasse als Handelsroute, Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie. Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2010, OIB 181 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung der Grabens entlang der Erlenseer Straße

03.11.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 67/16 Betreff: Instandsetzung der Grabens entlang der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wir beauftragt den Entwässerungsgraben entlang der Erlenseerstraße vom Ortseingang bis zur Einmündung des Frohn-Grund-Weges "auszuputzen" und den Ablauf in die Kanalisation vor de m dem Frohn-Grund-Weg wieder freizulegen. Begründung: Der Entwässerungsgraben ist in den vergangenen Jahren vollständig zugewachsen oder durch Ablagerung von Grünschnitt teilweise zugeschüttet worden. Durch vor einigen Wochen durchgeführte Tiefbau arbeiten an der Erdgas-Station wurde der Graben verfüllt und der Wasserablauf nun endgültig unterbrochen. Schon jetzt staut sich bei stärkeren Regenfällen das Wasser. Spätestens im kommenden Winter kann das Schmelzwasser zu einer Verkehrsgefährdung werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 67/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils Bergen

25.10.2011 · Aktualisiert: 10.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 55/16 vom 11.10.2011 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Magistrat wird beauftragt, die Landesbehörden zu bitten, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu verfügen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen abwechselnd eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und 80 km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf den nur wenige 100 Meter umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf welche die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B 521 ein wirkliches Hindernis darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1453

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen Erlenseer Straße

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 671/16 vom 12.10.2010 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Erlenseer Straße Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitsmessungen in der Erlenseer Straße ab dem Ortseingang bereits ab 6.30 Uhr durchführen zu lassen. Begründung: Bisher wurden Geschwindigkeitsmessungen erst ab 8.00 Uhr vorgenommen. Allerdings ist zu beobachten, dass gerade mit dem einsetzenden Berufsverkehr ab 6.30 Uhr in der angegebenen Straße die vorgeschriebene Geschwindigkeit häufig um mehr als das Doppelte überschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 345 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel

14.09.2010 · Aktualisiert: 05.07.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.09.2010, OA 1195 entstanden aus Vorlage: OF 652/16 vom 31.08.2010 Betreff: Obstanbaugebiete im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Klärung des Rechtsstandpunktes am Berger Nord- und Südhang wieder die Schilder "Obstanbaugebiet - Betreten der Grundstücke verboten" aufzustellen, die vor Jahren mit der Begründung, sie seien rassistisch, entfernt wurden, weil die Aufforderung in mehreren Sprachen auf den Schildern angebracht war; 2. durch vermehrte Kontrollfahrten des Ordnungsamtes während der Erntezeiten für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen, denn die Grüngürtelbesucher haben keinerlei Unrechtsbewusstsein und bedrohen die Eigentümer, die ihr Obst selbst ernten wollen; 3. den Grundstückseigentümern im Obstanbaugebiet im Landschaftsschutzgebiet/Grüngürtel anzubieten, die der Stadt nicht gehörenden Grundstücke gegen eine angemessene Summe zu pachten und anschließend auch zu pflegen oder, soweit die Grundstückseigentümer das überhaupt wollen, die Grundstücke abzukaufen. Begründung: Zu 1. Wie der Presse zu entnehmen war, wurden vom Magistrat Schilder an der Hohen Straße angebracht, die das Betreten landwirtschaftlicher Flächen untersagen. Was aber dort erlaubt ist und durchgesetzt wurde, kann den privaten Grundstückseigentümern nicht verwehrt werden. Zu 2. Im Obstanbaugebiet Berger Hang bietet der Magistrat den Grundstückseigentümern kostenlos gelbe Bänder mit der Aufschrift "Das sind meine Äppel" an. Das ist lächerlich. Da weiß dann auch jeder des Lesens nicht Kundige, wo was zu holen ist. Wenn der Magistrat die Frankfurter zum Besuch des Grüngürtels einlädt, der zum größten Teil aus privaten Grundstücken besteht, dann hat er auch die Pflicht, für die Sicherheit der Grundstücksbesitzer und die Einhaltung der Gesetze einzustehen und das Ordnungsamt zur vermehrten Kontrolle einzusetzen. Das ist zurzeit nicht ausreichend der Fall. Die von Dieben angerichteten Schäden sind oft beträchtlich. Zweige, ja dicke Äste, werden abgebrochen, junge Bäume so beschädigt, dass sie absterben und ganze Grundstücke unverfroren abgeerntet. Zu 3. Die derzeitige Handhabung der Grüngürtelsatzung kommt einer Quasi-Enteignung der Grundstückseigentümer gleich und konterkariert den Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.11.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1195 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8935, 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2010 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt Wasserleitungsweg

14.09.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4532 entstanden aus Vorlage: OF 715/4 vom 30.08.2010 Betreff: Einfahrt Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante an der Einmündung Dortelweiler Straße auf das Straßenniveau abzusenken, so dass eine Einfahrt auch für den Radverkehr gefahrlos möglich ist. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Verbindung von Bornheim und aus dem Nordend zu den Naherholungsgebieten Huthpark, Lohrberg und weiter zur Hohen Straße. Der Einfahrt von der Dortelweiler Straße in den Wasserleitungsweg steht eine kleine - aber für den Radverkehr gefährliche - Kante im Wege. Stadtauswärts fahrend ist für den Radverkehr das Abbiegen in den Wasserleitungsweg aktuell nur möglich, wenn mit einem Schlenker auf der Fahrbahn der Dortelweiler Straße in den Wasserleitungsweg eingebogen wird. Ein solcher Schlenker wiederum ist aufgrund des hohen Kraftfahrzeugaufkommens ebenfalls mit Gefahren verbunden. Abhilfe schafft eine Absenkung des Bordsteins auf das Straßenniveau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2010, ST 1373 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fuß-/Radwegeverbindung von der Friedberger Warte zum Tower-Café mit Anbindung an die Hohe Straße

12.01.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2010, OA 1049 entstanden aus Vorlage: OF 886/10 vom 16.12.2009 Betreff: Fuß-/Radwegeverbindung von der Friedberger Warte zum Tower-Café mit Anbindung an die Hohe Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen Regionalpark RheinMain Hohe Straße e.V. und ADFC, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fuß- und Radweg im Ortsbezirk 10 von der Friedberger Warte entlang der künftigen Straßenbahnline 18 über den Frankfurter Bogen und Berkersheim sowie das Niddatal zum Tower-Café am alten Flugplatz Bonames/Kalbach ausgewiesen und eingerichtet werden kann und ob dabei ggf. auch das alte Zollhaus sowie der Lohrberg und die Hohe Straße mit angebunden werden können. Begründung: Ein Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindung im Ortsbezirk 10 ist gut für den Ausbau der Naherholungs- und Freizeitsportmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und ist insofern auch für Touristik, Gastronomie und Hotellerie vor Ort von Bedeutung. Dieser Fuß- und Radweg, der zudem durch den Grüngürtel Frankfurt führt, könnte u.a. auch helfen, an die Geschichte der Stadtteile des Ortsbezirks 10 zu erinnern. Ein Fuß- und Radweg von der Friedberger Warte bis zum Tower-Café nach Bonames sowie zu dem Grüngürteltier - seinerzeit von Robert Gernhardt, dem leider viel zu früh verstorbenen hessischen Künstler und Urgestein von bundesweiter Bedeutung, eingeweiht - würde die Wege der ehemaligen Hohen Straße mit der Bonifatiusroute (Bonames) zeitgemäß verbinden und für jedermann erlebbar machen. Eine Zustimmung für den Ausbau der Fuß- und Radwegverbindung kann auch den 100-jährigen Eingemeindungsfeiern der Stadtteile des Ortsbezirks 10 im Jahr 2010 Rechnung tragen. Der Verein Regionalpark RheinMain Hohe Straße e.V. sollte hierbei möglichst mit eingebunden werden. Die Regionalpark Dachgesellschaft wurde im Jahr 2005 gegründet. Das Gebiet umfasst die Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden sowie die Kreise Wetterau, Main-Kinzig, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus, Rheingau-Taunus und Hochtaunus. Die Hohe Straße soll auf der alten Römerstraße von Mainz über Frankfurt am Main, den Diebesgrund/Marbachweg (also auch Eckenheim und Preungesheim) sowie den Lohrberg, Bergen, Fulda, Eisenach bis nach Leipzig geführt haben. Dieser seit der jüngeren Steinzeit beschrittene Höhenweg war seit jeher eine bedeutende Handelsstraße. Über ihn sind Bernstein- und nordische Bronzearbeiten in das Fuldaer Land gekommen. Und wie diese Straße seit dem frühen Mittelalter den kürzesten Verbindungsweg zwischen den geistlichen und politischen Zentren Mainz, Fulda und Erfurt bildete, so war sie in gleicher Weise eine der Haupthandelsverbindungen zwischen den großen Messestädten Frankfurt am Main und Leipzig. Ihre Bedeutung als Fernverkehrsstraße verringerte sich mit Entstehung der Städte in den Tallagen, die den Handelsverkehr mehr und mehr an sich zogen. In militärischer Hinsicht spielte sie bei der fränkischen Eroberung Thüringens im 6. Jahrhundert eine wichtige Rolle und war sowohl während des Dreißigjährigen Krieges, den Napoleonischen Kriegszügen und der Deutschen Kaiserzeit von strategischer Bedeutung. Nach Überlieferungen trug die Strecke zwischen Frankfurt und Thüringen in verschiedenen Abschnitten unterschiedliche Namen: Hohe Straße, Reffenstraße, Alte Straße, Kärrnersweg und Antsanvia. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2010, B 275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11, 12, 14 Versandpaket: 20.01.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 08.02.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OA 1049 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 08.02.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1049 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 38. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 1049 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 7725, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Fuß-/ Radwegeverbindung vom Lohrberg zur Hohen Straße

24.11.2009 · Aktualisiert: 07.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2009, OA 1034 entstanden aus Vorlage: OF 543/16 vom 06.11.2009 Betreff: Neue Fuß-/ Radwegeverbindung vom Lohrberg zur Hohen Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 11, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fuß-/Radweg auf einer direkten Route Lohrberg-Parkplatz - Klingenweg - Berger Warte - Jüdischer Friedhof - Berger Rathaus - Hohe Straße (alternativ zurück zum Lohrberg über Klingenweg) angelegt beziehungsweise ausgewiesen werden kann. Begründung: Bisher ist die geschichtsträchtige Berger Warte als höchstgelegener Punkt Frankfurts nur unzureichend in das örtliche Naherholungsnetz eingebunden. Zusammen mit dem Jüdischen Friedhof auf der östlichen Seite der B 521 und dem Historischen Rathaus Bergen mit Heimatmuseum und der bekannt guten Berger Gastronomie würde sich sowohl ein Rundweg mit Start und Ziel Lohrberg als auch eine Streckenausschilderung weiter zur Hohen Straße anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 11.01.2010, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage OA 1034 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.01.2010, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler gegen FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 72 Beschluss: Der Vorlage OA 1034 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7545, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201

27.10.2009 · Aktualisiert: 23.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2009, OA 1011 entstanden aus Vorlage: OF 526/16 vom 25.10.2009 Betreff: Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats M 201 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Punkt 12.3 zur Windenergienutzung in Frankfurt am Main in der Stellungnahme kritischer zu hinterfragen und Windkraftanlagen in Frankfurter Stadtrandlagen abzulehnen. Begründung: Die Windenergienutzung im Rhein-Main-Gebiet ist mangels ausreichend Wind wenig effektiv und ein reines Subventionsgeschäft zugunsten wohlhabender Geldanleger, das die Steuerzahler über Subventionen, die Stromverbraucher über überhöhte Verbrauchspreise und den Fiskus über zusätzliche Verlustabschreibungen sehr viel Geld kosten wird. Hier werden aus Steuergeldern hohe Subventionen und Steuernachlässe gezahlt, um zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher zu erzeugen. Diese Windkraftanlagen nutzen nur betuchten Geldanlegern und gehen zulasten der Steuerzahler, denn Windkraftanlagen sind im Binnenland größtenteils reine Subventionsbetriebe, die sich nur rechnen, weil Herstellung, Betrieb und Strom aus diesen Anlagen vom Steuerzahler über erhebliche Subventionen und überzogene Strompreise bezahlt werden müssen. Nur in wenigen Gegenden in Deutschland weht der Wind ausreichend stark und gleichmäßig, um ein Windkraftwerk kostendeckend zu betreiben. Hessen, mit Ausnahme einiger Kuppen der Mittelgebirge, gehört nicht zu den Gegenden mit ausreichendem Wind in Deutschland. Deshalb machen auch die Abschreibungsmöglichkeiten von Verlusten, die trotz aller Subventionen immer noch entstehen, diesen Gewerbezweig für Investoren und Anleger so interessant. Auch der Landschaftsverbrauch ist in einem dicht besiedelten Kulturraum, wie der Rhein-Main-Region, als sehr kritisch zu betrachten. Der überwiegende Anteil heute installierter Windkraftanlagen befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Benötigt werden die Standfläche der Windkraftanlage und ein Zuweg für die Wartung. Die gemeindliche Entwicklung kann durch eine Windkraftanlage negativ beeinflusst werden, da genehmigte Anlagen Bestandsschutz genießen und die Ausweisung von neuen Gewerbe- und Wohngebieten in der Nähe von Windkraftanlagen aufgrund von Abstandsregelungen nicht mehr möglich ist. Zum Ausmaß von Vogelschlag durch Windkraftanlagen gibt es inzwischen kontroverse Untersuchungen. Nach einer Studie des Naturschutzbundes Deutschland e. V. von 2005 sterben in Deutschland jährlich etwa eintausend Vögel durch Kollision mit einer Windkraftanlage. Betroffen sind insbesondere geschützte Greifvögel. Der Schall von Windkraftanlagen ist in der Hauptsache das Windgeräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird nach genormten Verfahren durch akustische Messungen bestimmt. Gängige Werte liegen zwischen 98 dB und 109 dB. Empfindliche Menschen fühlen sich sehr gestört, und von Bürgerinitiativen wird berichtet, dass viele Tierarten, insbesondere Pferde, panisch auf Windräder reagieren, immer wieder aus Koppeln ausbrechen, sehr unruhig, unberechenbar und nervös werden. Das rührt daher, dass sehr viele Tierarten einen sehr viel größeren Hörbereich als Menschen haben. Wilde Tiere reagieren mit Abwanderung aus verlärmten Gebieten, domestizierte Tiere, die nicht ausweichen können, ändern ihr Verhaltensmuster. Die Lichtverschmutzung durch Windkrafträder ist ein sehr ernstzunehmendes Problem. Sie müssen mit sehr hellen, blinkenden Positionslampen ausgerüstet werden, um Kollisionen mit dem Luftverkehr zu vermeiden. Das zieht eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten, Vögeln und Fledermäusen an, die von den Rotoren geschreddert werden. Letzte Folge ist auch Nahrungsmangel in der Nahrungskette aller dieser Tiere im Umkreis der Windkraftanlage. Außerdem erzeugen drehende Rotoren bei ungünstiger Sonneneinstrahlung zuckende Lichtreflexe, die kilometerweit zu sehen sind und als sehr störend empfunden werden. Bürgerinitiativen aus Deutschland berichten, dass im Umkreis einiger Windkraftanlagen eine gemessene, schwerwiegende Kontamination mit Schmierölen aus den Laufwerken der Windräder stattgefunden hat. Die Schmieröle werden von den Rotorblättern sehr weit und fein zerstäubt über angrenzende Gebiete verteilt. Damit verbietet sich jegliche Nutzung dieser Flächen zur Nahrungsmittel- oder Futtererzeugung. Windkraftanlagen sind in windreichen Gegenden sicherlich ein förderungswürdiger Beitrag zur Stromerzeugung aus regenerativen, sauberen Energien. Windkraftanlagen in Hessen sind in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit nur Steuersparmodelle und Subventionsbetriebe, die zu wenig und zu teuren Strom auf Kosten der Steuerzahler und Verbraucher erzeugen, um potenten Anlegern und Investoren risikolose Anlagemöglichkeiten zu eröffnen. Wegen der erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes Berger Hang und des Regionalparkes Hohe Straße sind deshalb Windkraftanlagen auf dem Berger Rücken nicht vertretbar und abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen)

27.10.2009 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698 entstanden aus Vorlage: OF 531/16 vom 10.10.2009 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B521 (Nordumfahrung Bergen) Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den beteiligten Stellen des Landes Hessen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für querende Fußgänger an den Kreuzungen B 521/Am Landgraben und B 521/Erlenseer Straße zu veranlassen. Vorgeschlagen werden als Mindestmaßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h im genannten Abschnitt auf der B 521, sowie deutlich lesbar das Schild: "Achtung, Fußgänger queren" in Verbindung mit dem an Bundesstraßen gebräuchlichen Zeichen für Wanderer an den genannten Querungspunkten, parallel der Beschilderung an der Querung der Hohen Straße. Begründung: Die Nordumfahrung ist das einzige wirkliche Hindernis, das Erholung suchende Bürger aus Bergen kommend zu überwinden haben, ehe sie ihre Wanderung in den ausgedehnten Feldern und Streuobstwiesen dahinter beginnen können. Es wird berichtet, dass insbesondere ältere Mitmenschen, obwohl sie in der Nähe wohnen, das Gebiet nicht nutzen, weil sie vor der Querung der Straße zurückschrecken. Im Bereich Landgraben gibt es zudem ein großes Verkehrsaufkommen zur Erreichung des jenseits gelegenen Kleinmüllplatzes, das samstags häufig die zur Verfügung stehenden Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Antransport erfolgt nicht nur mit dem PKW, sondern auch, insbesondere bei Grünschnitt, häufig mit Handkarren und durch Fußgänger. Da zudem die Schule am Landgraben für den zwei Jahre währenden Umbau ihr Domizil in unmittelbarer Nähe der Straße auf dem Gelände des TV 1860 Bergen finden wird, sind Schüler und Lehrer, wie im übrigen alle Anwohner im Norden Bergens, sehr dankbar für den zu erwartenden Geräuschrückgang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 964 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen

21.04.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 853 entstanden aus Vorlage: OF 422/16 vom 06.03.2009 Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan - Flächen für Windkraftanlagen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistrat wird aufgefordert, sich in der erneuten Vorlage des Regionalen Flächennutzungsplanes dafür einzusetzen, dass die bisher reservierte Fläche für Windkraftanlagen an der Hohen Straße in der Gemarkung Bergen-Enkheim aufgegeben wird. Begründung: Die Bergen-Enkheimer Feldflur zählt zu einem wichtigen und häufig frequentierten Naherholungsgebiet im Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Seit Jahrzehnten ist das Landschaftsbild durch zwei sich auf dem "Berger Rücken" bündelnden Überland-Hochspannungsleitungen bereits erheblich gestört. Einige Bergen-Enkheimer Bürger mussten in der Vergangenheit ihre seit Generationen bestehenden Gärten aufgeben, Gartenhäuser abreißen und Zäune beseitigen, da diese als störend betrachtet werden und in der Landschaftsschutzzone II deshalb nicht zulässig sind. Auch ein Hundeübungsplatz musste umgesiedelt werden. Windkraftanlagen beeinträchtigen die Umwelt eindeutig mehr. Der "Regionalpark Hohe Straße" fördert die geschichtliche und touristische Bedeutung der Hohen Straße als Erlebnis- und Wanderweg zwischen Frankfurt und Leipzig. Windkraftanlagen entlang dieser Route widersprechen diesen Bemühungen. Ungeachtet der zweifelhaften Effizienz und der erwiesenen Störanfälligkeit von Windkraftanlagen werden pro Turm über 300 qm Fläche für die den Boden verdichtenden Fundamente verbraucht. Hinzu kommen noch die Zufahrtswege. Die bewirtschafteten Flächen für die Bergen-Enkheimer Landwirtschaft sind ohnehin begrenzt bzw. durch Naturschutzmaßnahmen eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2009, ST 1604 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 853 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 853 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Ablehnung) sowie Freie Wähler (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.06.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 853 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1358 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1517 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 853 wird im Rahmen der Vorlage NR 1517 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, Freie Wähler und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler und REP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler und REP (= Ablehnung); SPD (= kein Votum) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6651, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)

10.02.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 406/16 vom 21.01.2009 Betreff: Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen) Der Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Landesamt für Straßenbau in Frankfurt darauf hinzuwirken, dass folgende Maßnahme umgesetzt wird: Zur Sicherung der Kreuzung L 3209 / Hohe Straße werden im gebotenen Abstand zur Kreuzung auf der Landesstraße in beiden Fahrtrichtungen Verkehrszeichen "Tempo 60" in Verbindung mit "Achtung Radfahrer" aufgestellt, so wie dies vorbildhaft bei den die Hohe Straße querenden Landesstraßen L 3205 und L 3008 bzw. der Kreisstraße K 872 im Main-Kinzig-Kreis geregelt ist. Begründung: Bekanntermaßen nutzen viele Radfahrer und Fußgänger - vor allem in den wärmeren Jahreszeiten - die Hohe Straße. Die Kreuzung mit der stark befahrenen Landesstraße 3209 stellt dabei zweifellos eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Bereits im Juni 2008 hat sich der Ortsbeirat 16 mit dieser Problematik befasst und während eines daraufhin angesetzten Ortstermins von den Behördenvertretern (Hessische Landesamt für Straßenbau, Straßenverkehrsamt) die Zusage erhalten, dass verkehrssichernde Maßnahmen eingeleitet würden. Dies ist bislang unterblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen

15.08.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 229/12 vom 31.07.2008 Betreff: Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen Der Ortsbeirat begrüßt die Eröffnung des Hölderlinpfades und bittet den Magistrat, sich bei der Verwaltung des Regionalparks RheinMain für eine attraktivere Gestaltung des Hölderlinpfades durch weitere Informationspunkte einzusetzen. Im Bereich der Gemarkung Kalbach werden nachfolgende Informationspunkte durch Hinweistafeln und evtl. ergänzende künstlerisch gestaltete Objekte angeregt: 1. In den Niddawiesen einen Hinweis auf die ehemalige Landschaftsnutzung des früheren Vordertaunusdorfes Kalbach mit der Gliederung der Feldflur in Grünland in der Niddaaue, Ackerland außerhalb des Obstbaumgürtels um das Dorf und der Waldnutzung auf der Taunushöhe im Bereich der Alten Höfe. 2. An der Kreuzung mit der verlängerten Bonifatiusstraße einen Verweis auf die mittelalterliche Handelsstraße (Elisabethenstraße Mainz-Fulda), die vorzeitlichen Ausgrabungsfunde und die neuzeitliche Produktion von Kohlebürsten durch die Carbone AG. 3. Am Kätcheslachweiher eine Erläuterung zu den geologischen Gegebenheiten des Bodenaufbaus, seiner hervorragenden Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung und den Notwendigkeiten der Regenrückhaltung und des Wasserabflusses in Kalbach und Nidda. 4. Im Abschnitt der Gemarkung Oberursel wird angeregt, auf den Verlauf des Kalbachs als Taunusabfluss und die geologische Besonderheit des Ausläufers eines Basaltschlotes des Vogelsbergvulkans (sogenannte Hubertuswäldchen) hinzuweisen. Ebenso bietet sich an, die bergbaulichen Bestrebungen und das ehemalige Untertagebergwerk "Gnade Gottes" ausführlicher über Infotafeln darzustellen. 5. Die bereits fertiggestellten fünf Freizeitkarten für die Regionalparkbereiche Hattersheim/Flörsheim, Hohe Straße, Südwest Teil 1 und 2 und Nidda/Opelzoo machen das Fehlen einer Freizeitkarte für den Bereich des Hölderlinpfades erkennbar. Der Ortsbeirat regt an, in einer weiteren Freizeitkarte für den Hölderlinpfad die Verknüpfungen zwischen dem Grüngürtel Frankfurt und den Taunusbereichen mit der Landgräflichen Gartenlandschaft Bad Homburg, dem Oberurseler Mühlenpfad, dem Keltenweg und der Limesroute darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2008, ST 1579 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V.

03.06.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2370 entstanden aus Vorlage: OF 316/16 vom 27.05.2008 Betreff: Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V. Der Magistrat wird ergänzend zu der Vorlage M 94 vom 19. Mai 2008 gebeten, a) nach Erwerb der Vereinsmitgliedschaft im besonderem Maße dem Ortsbeirat 16 von den Vorhaben des Vereins Hohe Straße e.V. zu berichten. b) mindestens ein Ortsbeiratsmitglied vom Ortsbeirat 16 als Aktiven in den Verein aufzunehmen, um dessen Sach- und Ortskenntnis der Hohen Straße zu nutzen und zur Geltung zu bringen. Im Übrigen begrüßt der Ortsbeirat 16 den Beitritt der Stadt Frankfurt am Main zum Verein Hohe Straße e. V. Begründung: Die Hohe Straße endet örtlich im Westen im Gebiet der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim. Deshalb ist im Ortsbeirat 16 auf Grund der historischen, kulturellen und landschaftlichen Gegebenheiten ein besonderes Interesse an dem neuen Verein vorhanden. Dieser Umstand wird in der Antragstellung unter a) und b) aufgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2008, ST 1272 Aktenzeichen: 79 1

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sicheres überqueren der Bundesstraße L3209

10.10.2023

Am Übergang von Bergen Enkheim in die Felder (Hohe Straße Richtung Maintal) muss man über die stark befahrene Bundesstraße L3209. Die Hohe Straße gehört zum Jakobsweg und ist für viele Familien ein Spazierweg und Radwanderweg. Auch die Erholungsstätte rund um das große MetallSchild „Hohe Straße/via Regia“ welches den Verlauf beschreibt ist nur so zu erreichen. Eine Bedarfsampel wäre hier dringend notwendig. In einer früheren Anfrage dazu wurde mir mitgeteilt, eine Verkehrszählung habe ergeben, dass keine Notwendigkeit besteht. An welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit ist diese erfolgt? Anstelle einer aufwändigen Zählung könnte Ich 2-3 Spaziergänge empfehlen, mit dem Versuch, die Straße zu überqueren. Gerne mit Kindern an der Hand oder Baby im Kinderwagen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung .

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Hohe Straße Bergen-Enkheim

15.06.2021

Es ist dringend notwendig eine sichere Überquerung von Fahrradfahrern und Spaziergängern von der Hohe Straße über die L3209 zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Überquerung vom Frohngrundweg aus. Immer wieder sehe ich Menschen über die Straße hetzen, da oftmals die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wird und im Kreuzbereich der Hohen Straße das Verkehrsschild 60 aus Maintal kommend viel zu spät aufgestellt ist. Wäre wirklich an der Zeit hier etwas zu tun.

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Erschließung Bergen Nord und Hohe Straße

24.01.2019

Frankfurt Bergen ist derzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zufriedenstellend an das Stadtgebiet angebunden. Das tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten ist ein bekanntes Problem. Durch den Wegfall der Siedlungsbeschränkung in Bergen kann in den nächsten Jahren dringend benötigter Wohnraum in Frankfurt entstehen. Eine zufriedenstellende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hierfür aber zwingend erforderlich. Eine Verlängerung der bestehenden U-Bahn Linie aus Enkheim wird schon seit Jahren diskutiert und erscheint zielführend. Der Wegfall der damaligen Straßenbahn nach Bergen wurde nie wirklich kompensiert. Eine Verlängerung des noch existenten ehemaligen Streckenverlaufs bis zum neuen Baugebiet sollte mit Nachdruck verfolgt werden. Die Hohe Straße ist - insbesondere in den warmen Monaten - ein beliebtes Ausflugsziel für viele Wanderer und Radfahrer aus Frankfurt und der Umgebung. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wäre auch hier sehr wünschenswert. In Verbindung mit einem Ausbau des Radwegenetzes in die Nachbargemeinden und der Errichtung eines Fahrradparkhauses, könnte ein Teil des motorisierten Individualverkehrs durch umweltfreundliches Pendeln mit dem Fahrrad ersetzt werden. Im Idealfall reicht die Radstrecke - ausgehend von den Nachbargemeinden wie bspw. Maintal - von der Hohen Straße, vorbei an dem neuen Baugebiet, über den Lohrberg bis zur neuen grünen Mitte im Ernst-May-Viertel. Ein Aufwertung des Gebietes „Hohe Straße“ durch landschaftliche Gestaltung sowie der Errichtung von Sport- und Spielplätzen sowie die Etablierung von gastronomischen Angeboten in den Sommermonaten (bspw. Beachclub etc.) würde ein Naherholungsgebiet am Frankfurter Grüngürtel schaffen, dass zum begehrten Ausflugsziel vieler Frankfurter und Gäste aus der Umgebung werden könnte. Die Kreuzung L3209 und Hohe Straße wird von vielen Radfahrern und Fußgängern täglich überquert. Ältere Menschen und Kinder sind hierbei besonders gefährdet, da sich viele der Autofahrer nicht an das Tempolimit halten. Die Landesstraße 3209 ist zwar in beide Richtungen relativ gut einsehbar. Aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge, spielen sich aber täglich haarsträubende Szenen ab. Das Problem ist das die Geschwindigkeitsbegrenzungen tatsächlich nicht eingehalten werden. Insbesondere in den Abendstunden und nachts wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h vom überwiegenden Teil der Autofahrer völlig ignoriert. Sinnvoll wäre daher eine Beruhigung der L 3209 durch ein Tempolimit auf max. 50 km/h sowie die Installation Fester Blitzanlagen um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Darüber hinaus wäre der Bau einer Fußgänger-/ Radfahrerampel wünschenswert.